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   OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13   

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https://dejure.org/2014,14617
OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13 (https://dejure.org/2014,14617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2014 - 23 U 168/13 (https://dejure.org/2014,14617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 23 U 168/13 (https://dejure.org/2014,14617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anlageberatung - Erforderlichkeit einer schlüssigen Darlegung des Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es dann nicht.
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Zum anderen muss zur Prüfung durch das Rechtsmittelgericht, ob das Urteil auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, in der Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO angegeben werden, was auf einen entsprechenden Hinweis hin vorgetragen worden wäre (BGH GRUR 2008, 1126; Zöller-Greger § 139 Rn 20).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, Vor § 128 Rn 8a; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) zwar bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will.
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. Urteil vom 11.1.2007, III ZR 193/05 mit zahlreichen Nachweisen - bei juris; NJW 2000, 3275; OLG Celle OLGR 2002, 39) liegt ein Anlageberatungsvertrag regelmäßig dann vor, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte, für ihn wesentliche Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des anderen als Berater oder Vermittler in Anspruch nehmen will und dieser in Kenntnis dieser Umstände die Beratung beginnt; der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es dann nicht.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2007 - 3 U 141/06

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2014 - 23 U 168/13
    Ein konkludenter Anlageberatungsvertragsschluss ist nach den Grundsätzen des Bond-Urteils des BGH (vom 6.7.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, OLGR 2007, 908ff) zwar bereits dann zu bejahen, wenn ein Anlageinteressent an einen Vertreiber herantritt, nach einer Kapitalanlage fragt und der Berater erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will.
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